Blog von Lutz Nelde

Mein Berliner Blog im Prenzl Berg

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Duisburg und nun

Erstellt von LuNe am Samstag 21. August 2010

Seit Tagen überlege ich den Ereignissen um Loveparade in  Duisburg einen Beitrag zu schreiben. Es fällt mir echt schwer. Ich war dort nicht dabei, habe aber alles gelesen und gesehen was die Medien berichtet haben. Natürlich bin auch ich betroffen von dem was dort passierte. Ich gehe davon aus, dass die dafür zuständigen Institutionen alles untersuchen und Schuldige ermitteln.

Was mich bewegt ist, wie geht es nun weiter damit sowas möglichst nie wieder passiert. Und das beschäftigt mich wirklich Tag und Nacht, weil ich in diesem Metier arbeite und weiß wie es es bei Vermietern, Veranstaltern, Sicherheitsdiensten usw. tickt. Eines kann ich versichern, an den Leuten, die für die Sicherheit, einschl. Sanitäts- und Rettungsdienste zuständig sind liegt es am Wenigstens.

Wenn ich alles schreibe, was mir so durch den Kopf geht, dann wird es kein Blogbeitrag, sondern ein Buch. Was mir sehr am Herzen liegt, es muß endlich klare Vorgaben über die die Sicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen (nicht nur Großveranstaltungen) geben. Für den Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern gibt es nur Faustregeln, Empfehlungen. Bei diesen Veranstaltungen kommen in aller Regel immer andere, unterschiedliche Sicherheitsunternehmen zum Einsatz, die keine Ahnung von den Bedingungen vor Ort, sprich Objektkenntnisse, haben. Einweisungszeiten gibt es kaum und werden von den Veranstaltern nicht bezahlt. Die Sicherheitskräfte selbst, von denen man nicht nur dicke Oberarme erwartet, sondern Rechtskenntnisse, psychologisches Wissen und Lebenserfahrung (gegebenenfalls Fremdsprachenkenntnisse) werden unterirdisch bezahlt. Ihre Ausbildung als Sicherheitsmitarbeiter endet in aller Regel mit einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen einwöchigen Lehrgang mit einer Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung. Danach ist bis auf wenigen Ausnahmen Schluß mit Ausbildung. Das größte Manko besteht meines Erachtens hauptsächlich darin, dass Veranstalter nur auf hohen Profit aus sind und aus Kostengründen Sicherheitspersonal auf ein Minimum reduzieren. Ich habe das gerade vor kurzem erst wieder erlebt bei einem Techno-Event und ich denke mit Grauen an das Kommende, zumindest bei dem jetzigen Stand der Veranstaltungs-, Sicherheits- und Brandschutzkonzeptionen.

Vielleicht bin ich ein Träumer, weil ich hoffe, dass es rechtliche Konsequenzen geben wird. Leider wird unser einer nicht gefragt.

Meine Empfehlungen:

- rechtlich verbindliche Vorgaben für Veranstaltungen je Veranstaltungsgröße

- je Veranstaltungsort/objekt ein Rahmensicherheitskonzept unter Berücksichtigung der Veranstaltungsart, einschl. Pflicht für Risikobewertung

- Ausbildung für Führungskräfte, z.B. Einsatzleiter, Supervisor mit anerkannten Qualifikationsnachweis

- unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn unterzeichnen alle rechtlich Verantwortlichen (Veranstalter, Sicherheitsdienst, Sanitäter, Brandschutzverantwortliche, Polizei, Kreis/Bezirksbehörde, …) eine Unbedenklichkeitserklärung (fehlt eine Unterschrift findet die Veranstaltung nicht statt)

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solche Meldungen regen mich unendlich auf

Erstellt von LuNe am Donnerstag 23. April 2009

Die BILD zitiert in ihrer heutigen Ausgabe unter der Überschrift "Terroristen haben U-Bahnen und Flughäfen im Visier" Staatssekretär Hanning, der vor möglichen Anschlägen in Deutschland, insbesondere im Nahverkehrsbereich, warnt und die Situation als "besorgniserregend hoch" einschätzt.

Diese Einschätzung nehme ich mal als gegeben hin. Aber gleichzeitig tritt am 01.Mai 2009 ein neuer  "Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen"

zwischen dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen in Kraft.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.

Da erwartet man tatsächlich, dass Sicherheitsmitarbeiter im Interesse aller Bürger ihren Job gerade unter dem Aspekt der Gefahrenerkennung, Gefahrenminimierung und Gefahrenabwehr hoch motiviert ausführen – für 6 Euro Stundenlohn – Brutto. Laut genannten Tarifvertrag werden in einigen Bundesländern keine Sonn- und Feiertagszuschläge mehr gezahlt (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen). Nachtzuschläge (5%) werden erst ab 23:00 Uhr gezahlt, bisher ab 20:00 Uhr. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es schon lange nicht mehr.

 

Anstatt diese Leute ordentlich zu bezahlen und extrem wichtig wäre auch, sie für ihren Job fortlaufend auszubilden (es gibt nur eine Grundausbildung vor Beginn des Jobs) werden seit Jahren die Löhne gekürzt.

Offensichtlich ist es wiedermal so, dass es erst Tote geben muß. Und dann schreien wieder alle auf.

Ich höre an dieser Stelle lieber auf. Eine weiterführende Bewertung überlasse ich dem Leser.

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Tarifverträge Wach-und Sicherheitsgewerbe aktuell

Erstellt von LuNe am Mittwoch 1. April 2009

Nachfolgend eine Übersicht zu ausgewählten aktuellen Tarifverträgen im Wach- und Sicherheitsgewerbe, Schwerpunkt Bundesland Bayern.

 Lohntarifvertrag Nr. 29 für gewerbliche Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Bayern vom 18. September 2008 – gültig ab 1. Juni 2008

Gehaltstarifvertrag Nr. 28 für die Angestellten des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Bayern vom 18. September 2008 – gültig ab 1. August 2008

MANTELTARIFVERTRAG Nr. 10 für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Bayern

TARIFVERTRAG ÜBER BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern vom 13.02.2003, gültig mit Wirkung vom 01.02.2003 (Laufzeit: 01.02. 2003 – 31.12.2008)

MANTELRAHMENTARIFVERTRAG vom 1. Dezember 2006 FÜR DAS WACH- UND SICHERHEITSGEWERBE FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2007


und hier nun der Hammer bezüglich eines Tarifvertrages (für mich der Verrat einer Gewerkschaft an seine Mitglieder und aller Arbeitnehmer in der Branche

Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen vom 25. Juni 2008 (Dieser Tarifvertrag tritt zum 1.05.2009)

Zwischen dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen, Bundesverband

Nur mal 2 Aspekte:

Nachtarbeit gilt danach erst ab 23:00 Uhr (jetzt 20 Uhr)

In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen:
Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht zu zahlen

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Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe

Erstellt von LuNe am Freitag 23. Januar 2009

Natürlich habe ich erstmal grundsätzlich wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung beschlossen hat einen Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze auch für das Wach- und Sicherheitsgewerbe einzuführen. Um ehrlich zu sein ich bleibe da skeptisch. Wo wird wohl die Lohnuntergrenze sein?
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur mal erinnern an meinen Beitrag vom 28. Dezember 2007 zum Thema Mindestlohn.
Da erklärte Zitat: Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Wach- und Sicherheitsunternehmen, erklärte, für seine Branche seien vier bis fünf Euro „gerade noch verkraftbar“ (Quelle: BILD).

Interessant ist auch eine Presseerklärung des BDWS und seines Hauptgeschäftsführers vom 26.02.2008: Zitat: "Olschok wies darauf hin, dass in Polen über 200.000 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig seien. Der Stundengrundlohn betrage 1,50 €, die monatliche Arbeitszeit fast 400 Stunden. Es sei mehr als wahrscheinlich, dass sich Tausende polnischer Sicherheitskräfte nach Deutschland auf den Weg machen würden, um dort deutliche Lohnerhöhung zu realisieren" Zitatende Ich lasse das mal unkommentiert.

Erste Gerüchte oder schon Tatsachen?
Und die ersten, ja ich gebe zu noch sind es Gerüchte, rühren diese Herren schon wieder ihren Brei. So verhandelt man anscheinend schon mit der Gewerkschaft "GÖD", die nur einen Bruchteil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer dieser Branche vertritt, wie man trotz Mindestlon/Lohnuntergrenze, man spricht von 6 Euro, Lohnkosten senken kann. Das sieht dann so aus, das anscheinend diskutiert wird die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit einfach mal zu senken oder gar abzuschaffen bzw. z.B. die Zeit für den Nachtschichtzuschlag zu verkürzen auf 23-06 Uhr. 

Was könnte kommen?

Der BDWS will anscheinend einen Bundestarifvertrag mit der GÖD erzielen und somit die Gewerkschaft ver.di unterlaufen. Verhandelt wird wohl folgender Abschluss:
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollen ab dem 01.05.2009  6 € Std. gelten.

Die Zuschläge betragen während der Laufzeit dieses Tarifvertrages:

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen:

Zuschlag für Nachtarbeit: 5 %

Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht zu zahlen.

Alle anderen Bundesländer:

Zuschlag für Nachtarbeit: 10 %

Sonntagszuschlag: 50 %

Feiertagszuschlag: 100 %

Als Nachtarbeit gilt die Arbeit in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr (bisher 20:00-06:00)

Zur Vervollständig sei noch ergänzt, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld schon seit Jahren nicht mehr gezahlt werden.

Man muß sich mal vor Augen führen wieviel Stunden im Monat man arbeiten muß, um davon leben existieren zu können? Es sind jetzt schon über 250 Stunden "normal".

Politik und Wirtschaft

Ich unterstelle der Bundesregierung das sie die besten Absichten hat. Nur wenn man Arbeitgebern keine Fesseln anlegt, werden die Absichten von Merkel und Co. adabsurdum  geführt. Das ist dann auch nicht in erster Linie gleichzeitig ein Imageverlust für die Arbeitgeber, sondern richtet sich wieder gegen die Politiker.
Weitere Arbeitsgeber werden aus dem Arbeitgeberverband austreten.
Ergo: Mindestlohn festzulegen reicht nicht. Vielleicht muß man einen Straftatbestand für Arbeitgeber schaffen, wenn sie den Inhalt von Regierungsbeschlüssen umgehen versuchen.

Gewerkschaften

Da ich persönlich eine eigene Geschichte mit der damaligen ÖTV habe, bin ich eventuell etwas voreingenommen. Aber ich bin mit 3 Jahren Unterbrechung (Filialleiter PostPlus) seit 15 Jahren in dieser Branche in unterschiedlichen Sicherheitsdiensten und Auftragsobjekten tätig und habe noch nie jemand von der ÖTV/ver.di vor Ort getroffen. Zufall? Ich meine nein. Arbeitnehmer, die ein so niedriges Einkommen haben bringen keine Mitgliedsbeiträge.

Im Sicherheits- und Wachgewerbe sind schätzungsweise ca. 200.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon sind meiner Schätzung nach weniger als 10% gewerkschaftlich organisiert.

Da ich nicht wiederholen möchte, was ich schon in anderen Beiträgen geschrieben habe zu den gewachsenen Anforderungen und Auswirkungen an Mitarbeiten von Wach- und Sicherheitsdiensten, verweise ich mal auf die Kategorie sicherheitsdienst-werkschutz.

Noch ein kleiner Nachtrag: Bei der Vorbereitung zu diesem Beitrag habe ich das gefunden: Verhaltens- und Ethikkodex für das private Wach- und Sicherheitsgewerbe. Aus welcher Satirezeitschrift ist das #lach mich scheckig

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Verträge, Gesetze, Bestimmungen für Werkschutz und Sicherheitsdienste

Erstellt von LuNe am Montag 11. Februar 2008

Auf meiner Webpage findest Du eine kleine Sammlung zu für Werkschutz und Sicherheitsdienste relevante Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen.

 

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsstätten-Verordnung

Betrieblicher Arbeitsschutz (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz)

Datenschutz-Telekommunikation

Sozialgesetzbuch (gesetzliche Unfallversicherung)

Strassenverkehrsgesetz (für den Werkschutz interessante Inhalte)

StVZO (für den Werkschutz interessante Inhalte)

UVV (der Berufsgenossenschaft Erste Hilfe)

ZPO (für den Werkschutz bedeutsame Inhalte)

BGB (für den Werkschutz bedeutsame Inhalte)

BGV C7 (der Berufsgenossenschaft für Wach- & Sicherheitsdienste)

Betriebsverfassungsgesetz-2001

MANTELRAHMENTARIFVERTRAG

FÜR DAS WACH- UND SICHERHEITSGEWERBE FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
(gültig ab 1. September 2005 erstmals kündbar zum 30. September 2010)

StGB (für den Werkschutz bedeutende Inhalte)

StPO (für den Werkschutz bedeutende Inhalte)

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