Natürlich habe ich erstmal grundsätzlich wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung beschlossen hat einen Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze auch für das Wach- und Sicherheitsgewerbe einzuführen. Um ehrlich zu sein ich bleibe da skeptisch. Wo wird wohl die Lohnuntergrenze sein?
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur mal erinnern an meinen Beitrag vom 28. Dezember 2007 zum Thema Mindestlohn.
Da erklärte Zitat: Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Wach- und Sicherheitsunternehmen, erklärte, für seine Branche seien vier bis fünf Euro „gerade noch verkraftbar“ (Quelle: BILD).
Interessant ist auch eine Presseerklärung des BDWS und seines Hauptgeschäftsführers vom 26.02.2008: Zitat: "Olschok wies darauf hin, dass in Polen über 200.000 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig seien. Der Stundengrundlohn betrage 1,50 €, die monatliche Arbeitszeit fast 400 Stunden. Es sei mehr als wahrscheinlich, dass sich Tausende polnischer Sicherheitskräfte nach Deutschland auf den Weg machen würden, um dort deutliche Lohnerhöhung zu realisieren" Zitatende Ich lasse das mal unkommentiert.
Erste Gerüchte oder schon Tatsachen?
Und die ersten, ja ich gebe zu noch sind es Gerüchte, rühren diese Herren schon wieder ihren Brei. So verhandelt man anscheinend schon mit der Gewerkschaft "GÖD", die nur einen Bruchteil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer dieser Branche vertritt, wie man trotz Mindestlon/Lohnuntergrenze, man spricht von 6 Euro, Lohnkosten senken kann. Das sieht dann so aus, das anscheinend diskutiert wird die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit einfach mal zu senken oder gar abzuschaffen bzw. z.B. die Zeit für den Nachtschichtzuschlag zu verkürzen auf 23-06 Uhr.
Was könnte kommen?
Der BDWS will anscheinend einen Bundestarifvertrag mit der GÖD erzielen und somit die Gewerkschaft ver.di unterlaufen. Verhandelt wird wohl folgender Abschluss:
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollen ab dem 01.05.2009 6 € Std. gelten.
Die Zuschläge betragen während der Laufzeit dieses Tarifvertrages:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen:
Zuschlag für Nachtarbeit: 5 %
Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht zu zahlen.
Alle anderen Bundesländer:
Zuschlag für Nachtarbeit: 10 %
Sonntagszuschlag: 50 %
Feiertagszuschlag: 100 %
Als Nachtarbeit gilt die Arbeit in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr (bisher 20:00-06:00)
Zur Vervollständig sei noch ergänzt, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld schon seit Jahren nicht mehr gezahlt werden.
Man muß sich mal vor Augen führen wieviel Stunden im Monat man arbeiten muß, um davon leben existieren zu können? Es sind jetzt schon über 250 Stunden "normal".
Politik und Wirtschaft
Ich unterstelle der Bundesregierung das sie die besten Absichten hat. Nur wenn man Arbeitgebern keine Fesseln anlegt, werden die Absichten von Merkel und Co. adabsurdum geführt. Das ist dann auch nicht in erster Linie gleichzeitig ein Imageverlust für die Arbeitgeber, sondern richtet sich wieder gegen die Politiker.
Weitere Arbeitsgeber werden aus dem Arbeitgeberverband austreten.
Ergo: Mindestlohn festzulegen reicht nicht. Vielleicht muß man einen Straftatbestand für Arbeitgeber schaffen, wenn sie den Inhalt von Regierungsbeschlüssen umgehen versuchen.
Gewerkschaften
Da ich persönlich eine eigene Geschichte mit der damaligen ÖTV habe, bin ich eventuell etwas voreingenommen. Aber ich bin mit 3 Jahren Unterbrechung (Filialleiter PostPlus) seit 15 Jahren in dieser Branche in unterschiedlichen Sicherheitsdiensten und Auftragsobjekten tätig und habe noch nie jemand von der ÖTV/ver.di vor Ort getroffen. Zufall? Ich meine nein. Arbeitnehmer, die ein so niedriges Einkommen haben bringen keine Mitgliedsbeiträge.
Im Sicherheits- und Wachgewerbe sind schätzungsweise ca. 200.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon sind meiner Schätzung nach weniger als 10% gewerkschaftlich organisiert.
Da ich nicht wiederholen möchte, was ich schon in anderen Beiträgen geschrieben habe zu den gewachsenen Anforderungen und Auswirkungen an Mitarbeiten von Wach- und Sicherheitsdiensten, verweise ich mal auf die Kategorie sicherheitsdienst-werkschutz.
Noch ein kleiner Nachtrag: Bei der Vorbereitung zu diesem Beitrag habe ich das gefunden: Verhaltens- und Ethikkodex für das private Wach- und Sicherheitsgewerbe. Aus welcher Satirezeitschrift ist das #lach mich scheckig
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