Blog von Lutz Nelde

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Wichtig
Bitte zuerst die Datenschutzhinweise im Impressum lesen

Öffentlichkeit und Anonymität

Erstellt von LuNe am Montag 2. Februar 2009

 In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich insbesondere viele für mich neue Blogs und ihre Macher "kennengelernt". Ich mache mal lieber keine Aufzählung, weil ich ganz bestimmt einige vergessen würde. Es war wirklich sehr interessant in vielen Blogs, habe Meinungen zu dies und das gelesen, über Programme, Software, Tools, Plugins usw. Ich habe oft auch dort quer gelesen, wo mich der Inhalt nicht unbedingt weiterführend interessiert. Einfach um mal zu schauen was andere so machen, denken usw. Kostet natürlich Zeit, aber macht (mir) Spass.

Was mir aber sehr oft auffällt ist, dass viele Blogger zwar die Öffentlichkeit suchen, aber selbst anonym bleiben wollen. Ich für mich finde das nicht akzeptabel, mal ganz abgesehen davon, dass das TMG und der RStV ganz soviel Spielraum denn doch nicht hergeben.

Meine Meinung:
Im TMG §2 regelt wer eine Dienstanbieter ist.
Jeder der seinen Blog für jeden zugänglich macht, verläßt die Ausnahme "die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen". 
Ich empfehle hier den Beitrag von Dr. Ott Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV

Oftmals wird wohl aus Unkenntnis das Wort privat als Abgrenzung zu dem Wort Firma verstanden. Und genau das ist es eben nicht. Der Gesetzgeber verwendet in diesem Zusammenhang nicht gewerblich, sondern geschäftsmäßig. Der Begriff geschäftsmäßig ist aber viel weitergehender. Dabei reicht es, wenn eine Teledienst (der Blog, die Webseite) dauerhaft vorgehalten wird. Ein gewerbliches Interesse, z.B. Erzielung von Entgeld durch Werbung zur Finanzierung der Unkosten) ist dafür keine Voraussetzung. Siehe hierzu auch meinen Beitrag rechtliche Voraussetzungen für eine Webseite/einen Blog sowie Geld verdienen mit einer Webseite/einem Blog vom 06.Juni 2008.

Entstanden ist dieser Beitrag hier eigentlich dadurch, dass ich einen Blog gefunden hatte (WahlWeb Wahl oder Nicht-Wahl? – ein Gruppenblog zum "Super-Wahljahr" 2009 -), der sich schon recht früh mit dem Wahljahr 2009 in unserem Land beschäftigt. Ich fand das interessant und hätte mich auch gerne dort beteiligt. Ja richtig – hätte. Allzuviel zu lesen gab es da ganz natürlich noch nicht. Also schaute ich, wer sind denn die Macher und Autoren. Schon beim Lesen des dort sogenannten Impressums sowie beim Anschauen der Blogs der AutoInnen kamen für mich erste Zweifel ob ich mich dort einbringen könnte. 

Gerade und insbesondere wenn man über politische Themen schreibt, möchte ich wissen, mit wem ich es zu tun habe. Leider Fehlanzeige. Anonymität ist dort angesagt. Mal abgesehen vom rechtlichen Aspekt, ich finde das weder seriös, noch vertrauensbildend und glaubhaft. 
Auf meine diesbezüglich eMail habe ich leider keine Antwort erhalten. [Korrektur: Antwort erhalten 02.02.09 22:54:13 Uhr)
Allerdings, dass muß ich der fairnesshalber anmerken, weil ich jetzt gerade eben dort nochmal nachgeschaut habe, gibt es nun einen Ansprechpartner und der Anbieterkennzeichnung ist genüge getan. Nun, ich werde mal abwarten und schauen wer dort was und wie schreibt. Zitat: "Es schreiben hier Blogger/innen mit unterschiedlichsten politischen Meinungen, Themenschwerpunkten und auch Herangehensweisen." Zitatende Das könnte doch wirklich interessant werden solange es um Inhalte und Argumente geht.
Allerdings ist der Blogbetreiber nicht zu beneiden alles unter Kontrolle zu behalten. Ich wünsche ihm dabei, ganz ehrlich, viel Glück und ein lenkendes Händchen.

Was bleibt ist, das sieht man fälschlicher Weise auch oft, solche eine Einfügung:
Zitat: "Hinweis: Dies ist ein privates und nicht-kommerzielles Gruppenblog, für den Inhalt sind jeweils die entsprechenden AutorInnen selbst verantwortlich." Zitatende.
Das ist natürlich rechtlich falsch. Verantwortlich ist immer der Betreiber des Blogs. Spätestens dann, wenn er von eventuellen Rechtsverstößen Kenntnis hat, muß er eingreifen.

Ich möchte hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und das hier Geschriebene keine Rechtsberatung ist. Ich schreibe lediglich meine Meinung.

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Zwei neue Entscheidungen zu den Impressumspflichten

Erstellt von LuNe am Samstag 24. Mai 2008

Ich habe nach dem Kommentar von DietmarH im HPFexterner Link
nachfolgende Information nochmals überarbeitet und geändert damit es möglichst keine Mißverständnisse gibt.

1. Es gibt eine Beschlussempfehlung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH):

eMail-Adresse reicht aus (Telefonnummer muss nicht mehr angegeben werden), scheinbar gilt das auch für Firmen?
WICHTIGER Kommentar dazu siehe Quellenangabe: Zitat:"Der EuGH hat dies noch nicht entschieden, es war lediglich der Schlussantrag des Generalanwaltes (http://tinyurl.com/3kxs7u)externer Link. In der Mehrzahl der Fälle folgt das Gericht jedoch dem Vorschlag."
Das es sich im Moment noch um einen Beschlussvorschlag handelt, ist er aber noch nicht rechtswirksam, weil
a) der EuGH darüber noch nicht endgültig entschieden hat und
b) die deutsche Gesetzgebung dann erst noch angepaßt werden muß.

Also noch nicht gleich und sofort deine Telefonnummer aus dem Impressum entfernen. Nur als Vorinformation betrachten.

2. ein Kontaktformular reicht nicht aus, es muss zwingend eine eMailadresse angegeben werden.
Das muß man aber schon als endgültig ansehen, weil es ein Urteil dazu gibt.

Quelle: shopanbieter.de vom Montag, 19. Mai 2008externer Link

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Impressum auf deutschen privaten Webseiten und Blogs

Erstellt von LuNe am Samstag 26. April 2008

Ich wurde vor einigen Tagen gebeten doch etwas zu schreiben zum Thema Impressumspflicht für deutsche private Webseiten und Blogs für hau-tu.deexterner Link (Anleitungen zu deinen Fragen & Problemen)
Nachfolgend mein Beitrag.
Vorbemerkung: Ich bin kein Rechtsanwalt. Meine Kenntnisse beziehe ich aus den aktuellen Gesetzen, aus Diskussionsforen und juristischen Veröffentlichungen im Internet.
Ich habe mich seit einiger Zeit sehr intensiv mit dieser Thematik befaßt, viel gelesen, viel diskutiert, mit Rechtanwälten Kontakt gehabt.
Daher stellt alles Nachfolgende keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine persönliche Meinung.
Es wird nicht eingegangen von mir auf kommerzielle Webseiten, sondern es geht ausschließlich um private Webseiten in Deutschland.
So, nun zum Thema:
Jeder kennt sicher den Spruch: Dummheit und Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Jeder der eine Webseite oder Blog im Internet ist nicht nur für die Erstellung der Webseite verantwortlich, sondern auch für die Einhaltung von Gesetzen und Rechtsvorschriften.
Grundlage für ein Impressum sind die Gesetze:
- Telemediengesetz (TMG)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV)
Beide Gesetze sind am 01.03.2007 in Kraft getreten und haben den Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste-Staatsvertrag, MDStV) und Gesetz über Teledienste (TDG) sowie das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)  abgelöst.
Nachzulesen u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Mediendienstestaatsvertrag

Als erstes tritt immer wieder die Frage/die Meinung auf: "Ich habe doch nur eine private Webseite/Blog, da brauche ich kein Impressum" Weiterlesen »

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Mit dem Urteil vom 12. September 1998 – 312 0 58/98 – „Haftung für Links“

Erstellt von LuNe am Donnerstag 27. März 2008

In Ergänzung zu meinem Beitrag: Impressumspflicht ja oder nein ? möchte ich insbesondere neue Webmaster dringend davon abraten sogenannte Disclaimer Link zu Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer
einfach von irgendwelchen Webseiten zu kopieren und ohne eigene Überlegung (Lesen und Verstehen) in die eigene Webseite zu übernehmen. Das Fatale daran ist, daß sich Der/Diejenige glaubt rechtlich abgesichert zu haben. Täglich finde ich auf Webseiten im Impressum und/oder im Disclaimer noch folgenden Passus: Weiterlesen »

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Impressumspflicht ja oder nein ?

Erstellt von LuNe am Montag 14. Januar 2008

Jeder, der eine Webseite erstellt, macht das ja letztlich mit dem Ziel, den Inhalt im weltweiten Internet bekannt zu machen. Dabei muß man neben optischen und inhaltlich Aspekten auch die rechtlichen Anforderungen beachten.
Für Deutschland gilt als juristische Grundlagen für die Veröffentlichung von Webseiten das Telemediengesetz (TMG) vom 18. Januar 2007 trat am 1. März 2007 in Kraft und zum gleichen Tag der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV).

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