Blog von Lutz Nelde

Mein Berliner Blog im Prenzl Berg

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Das Recht am eigenen Foto

Erstellt von LuNe am Mittwoch 10. März 2010

Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass man ein eigenes Passfoto, welches man ja im Allgemeinen bei einem Fotografen machen läßt, nicht veröffentlichen darf ohne Zustimmung des Urhebers. Urheber man nicht selbst, sondern eben der Fotograf. Natürlich gilt das nicht nur für ein Passfoto, sondern für alle Fotos, die man von einem Dritten erstellen läßt.

Ich habe mal ein Mustertext dafür erstellt.

Betreff:               rechtlich verbindliches Nutzungsrecht

                            an eigenen Passfotos

 

 

Gemäß dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland erteile/n ich/wir 

……………………………………………………………..

Herrn Lutz Nelde ein uneingeschränktes, unentgeltliches und unwiderrufliches Nutzungsrecht

 

für die von ihm am ………. erstellten Passfotos.

…………………………………….                            …………………………………………….

Datum                                                                                    Unterschrift

 

update 02.04.2010

Danke für eure Kommentare.
Ich habe gerade eben zum Thema Foto + Urheberrecht einen etwas erweiterten, aber auch interessanten Beitrag gefunden:
Fotorecht für Fotografen (PDF-Datei) Von: RAin Katja Schubert/RAin Cornelia Bauer http://bit.ly/aVuej2

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Winnenden-ich-Medien

Erstellt von LuNe am Donnerstag 12. März 2009

Ich hatte gerade die Pressekonferenz verfolgt.
Zugleich sah ich noch die Bilder aus dem Fernsehen von gestern vor meinen Augen. Die Schulkinder, die Eltern, sie zittern, sie weinen.
Mir geht es selbst jetzt beim Schreiben dieses Beitrages so.

Mein ganzes Mitgefühl haben die Eltern, Familienangehörigen und Freunde aller Getöteten.

Auch die vielen Offiziellen vor Ort, die das alles live berufsbedingt ansehen mußten (Polizei, Rettungskräfte und viele andere) werden das verarbeiten müssen, genauso wie die SchülerInnen der betroffenen Schulen.

Seit gestern habe ich so viele Beiträge in Online-Nachrichten, bei Twitter, in Blogs und im Fernsehen gesehen. Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, es gibt etliches, abgesehen von der Tat selbst, was mir gelinde gesagt nicht gefällt. Weiterlesen »

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Nun auch Kaisers

Erstellt von LuNe am Dienstag 24. Februar 2009

 Während der letzten Skandale in einigen Handelsketten die z.T. neuen Führungsspitzen sich zumindest nach außen bemühen Vertrauens- und Imageverlust bei Mitarbeitern und Käufern abzubauen, gerät nun Kaiser´s in Berlin in den Blickpunkt von Öffentlichkeit und Gerichten. Hintergrund: Eine Kassiererin soll 2 Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30€ (in Worten: ein euro dreißig) nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben, ja sogar angeblich unterschlagen haben. Ich bin kein Jurist, aber glaube von mir, einigermaßen normal zu ticken. Die Frau hatte zuvor über 30 Jahre im Unternehmen als Kassiererin (einschl. Eigentümerwechsel) gearbeitet. Mindestens genauso skandalös wie die fristlose Kündigung sind die Gerichtsurteile, zuletzt vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, die die fristlose Entlassung bestätigten.

Hier sieht doch bereits schon ein Blinder, dass nicht wirklich um die 1,30€ ging, sondern weil sich die aktive Gewerkschaftlerin für die Interessen der Handelsmitarbeiter, ihrer Kolleginnen und Kollegen, einsetzte, u.a. gegen die Streichung von Schichtzulagen. Das ist ein Dorn im Auge der Führungskräfte bei Kaiser´s. Und ein Gericht gibt sich dafür her. Warum soll eine Mitarbeiterin, die solange im Unternehmen arbeitet 1,30€ unterschlagen? Das ist lächerlich. Ebenso, ja schon pervers, ist die Begründung seitens Kaiser´s, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Das scheint aber nur für die "kleinen" zu gelten. Wie zerrüttet sind denn die Vertrauensverhältnisse zu den Bossen, die Ihre Unternehmen, einschl. der MitarbeiterInnen, in den Ruin treiben, mit nur einem Ziel, sich selbst die Taschen vollzustopfen. Da geht es schon lange nicht mehr um ein paar Milliönchen, sondern um 2 und 3-stellige Millionenbeträge. Welches Gericht verurteilt diese Leute? Nein sie können sich freikaufen. Ehrlich, das macht mich unglaublich wütend.

Ich wünsche dem Anwalt von der Kassiererin viel Kraft und Glück dieses Urteil notfalls bis zum EuGH anzufechten.

Von den Blogs und den Twitterern erwarte ich, dass sie ebenfalls dieses Thema aufgreifen. Gerade eben hat auch RTL aktuell darüber berichtet.

Wer sich noch detaillierter Einlesen möchte, hier zwei Beiträge von Spiegel Online: Kassiererin "Emmely" wehrt sich gegen Kündigung vom 27.01.2009 und vom 24.02.2009 Gericht bestätigt Kündigung wegen 1,30 Euro.

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Öffentlichkeit und Anonymität

Erstellt von LuNe am Montag 2. Februar 2009

 In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich insbesondere viele für mich neue Blogs und ihre Macher "kennengelernt". Ich mache mal lieber keine Aufzählung, weil ich ganz bestimmt einige vergessen würde. Es war wirklich sehr interessant in vielen Blogs, habe Meinungen zu dies und das gelesen, über Programme, Software, Tools, Plugins usw. Ich habe oft auch dort quer gelesen, wo mich der Inhalt nicht unbedingt weiterführend interessiert. Einfach um mal zu schauen was andere so machen, denken usw. Kostet natürlich Zeit, aber macht (mir) Spass.

Was mir aber sehr oft auffällt ist, dass viele Blogger zwar die Öffentlichkeit suchen, aber selbst anonym bleiben wollen. Ich für mich finde das nicht akzeptabel, mal ganz abgesehen davon, dass das TMG und der RStV ganz soviel Spielraum denn doch nicht hergeben.

Meine Meinung:
Im TMG §2 regelt wer eine Dienstanbieter ist.
Jeder der seinen Blog für jeden zugänglich macht, verläßt die Ausnahme "die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen". 
Ich empfehle hier den Beitrag von Dr. Ott Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV

Oftmals wird wohl aus Unkenntnis das Wort privat als Abgrenzung zu dem Wort Firma verstanden. Und genau das ist es eben nicht. Der Gesetzgeber verwendet in diesem Zusammenhang nicht gewerblich, sondern geschäftsmäßig. Der Begriff geschäftsmäßig ist aber viel weitergehender. Dabei reicht es, wenn eine Teledienst (der Blog, die Webseite) dauerhaft vorgehalten wird. Ein gewerbliches Interesse, z.B. Erzielung von Entgeld durch Werbung zur Finanzierung der Unkosten) ist dafür keine Voraussetzung. Siehe hierzu auch meinen Beitrag rechtliche Voraussetzungen für eine Webseite/einen Blog sowie Geld verdienen mit einer Webseite/einem Blog vom 06.Juni 2008.

Entstanden ist dieser Beitrag hier eigentlich dadurch, dass ich einen Blog gefunden hatte (WahlWeb Wahl oder Nicht-Wahl? – ein Gruppenblog zum "Super-Wahljahr" 2009 -), der sich schon recht früh mit dem Wahljahr 2009 in unserem Land beschäftigt. Ich fand das interessant und hätte mich auch gerne dort beteiligt. Ja richtig – hätte. Allzuviel zu lesen gab es da ganz natürlich noch nicht. Also schaute ich, wer sind denn die Macher und Autoren. Schon beim Lesen des dort sogenannten Impressums sowie beim Anschauen der Blogs der AutoInnen kamen für mich erste Zweifel ob ich mich dort einbringen könnte. 

Gerade und insbesondere wenn man über politische Themen schreibt, möchte ich wissen, mit wem ich es zu tun habe. Leider Fehlanzeige. Anonymität ist dort angesagt. Mal abgesehen vom rechtlichen Aspekt, ich finde das weder seriös, noch vertrauensbildend und glaubhaft. 
Auf meine diesbezüglich eMail habe ich leider keine Antwort erhalten. [Korrektur: Antwort erhalten 02.02.09 22:54:13 Uhr)
Allerdings, dass muß ich der fairnesshalber anmerken, weil ich jetzt gerade eben dort nochmal nachgeschaut habe, gibt es nun einen Ansprechpartner und der Anbieterkennzeichnung ist genüge getan. Nun, ich werde mal abwarten und schauen wer dort was und wie schreibt. Zitat: "Es schreiben hier Blogger/innen mit unterschiedlichsten politischen Meinungen, Themenschwerpunkten und auch Herangehensweisen." Zitatende Das könnte doch wirklich interessant werden solange es um Inhalte und Argumente geht.
Allerdings ist der Blogbetreiber nicht zu beneiden alles unter Kontrolle zu behalten. Ich wünsche ihm dabei, ganz ehrlich, viel Glück und ein lenkendes Händchen.

Was bleibt ist, das sieht man fälschlicher Weise auch oft, solche eine Einfügung:
Zitat: "Hinweis: Dies ist ein privates und nicht-kommerzielles Gruppenblog, für den Inhalt sind jeweils die entsprechenden AutorInnen selbst verantwortlich." Zitatende.
Das ist natürlich rechtlich falsch. Verantwortlich ist immer der Betreiber des Blogs. Spätestens dann, wenn er von eventuellen Rechtsverstößen Kenntnis hat, muß er eingreifen.

Ich möchte hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und das hier Geschriebene keine Rechtsberatung ist. Ich schreibe lediglich meine Meinung.

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Urteil: Haftung von Rapidshare und Folgen für andere Webseiten

Erstellt von LuNe am Sonntag 18. Mai 2008

Ich möchte auf ein Urteil aufmerksam machen, dass weitreichend Folgen auch für andere Webseiten hat oder haben könnte.
Der Extrakt ist: Webseitenanbieter haften für Urheberrechtsverletzungen bei hochgeladenen Dateien, wichtig trotz Haftungsausschluß!
Gelesen habe ich das hier: blogs-optimieren.deexterner Link, und inhaltlich weiterführend www.jur-blog.deexterner Link.
Beachtenswert ist auch der Streitwert (ganz unten).
Ich halte es insofern für mitteilungsbedürftig, da ich beim Surfen immer wieder Webseiten sehe, auf die man Dateien hochladen kann.
Zumindest jene sollten das mal lesen.

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