Das Recht am eigenen Foto
Erstellt von LuNe am Mittwoch 10. März 2010
Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass man ein eigenes Passfoto, welches man ja im Allgemeinen bei einem Fotografen machen läßt, nicht veröffentlichen darf ohne Zustimmung des Urhebers. Urheber man nicht selbst, sondern eben der Fotograf. Natürlich gilt das nicht nur für ein Passfoto, sondern für alle Fotos, die man von einem Dritten erstellen läßt.
Ich habe mal ein Mustertext dafür erstellt.
Betreff: rechtlich verbindliches Nutzungsrecht
an eigenen Passfotos
Gemäß dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland erteile/n ich/wir
……………………………………………………………..
Herrn Lutz Nelde ein uneingeschränktes, unentgeltliches und unwiderrufliches Nutzungsrecht
für die von ihm am ………. erstellten Passfotos.
……………………………………. …………………………………………….
Datum Unterschrift
update 02.04.2010
Danke für eure Kommentare.
Ich habe gerade eben zum Thema Foto + Urheberrecht einen etwas erweiterten, aber auch interessanten Beitrag gefunden:
Fotorecht für Fotografen (PDF-Datei) Von: RAin Katja Schubert/RAin Cornelia Bauer http://bit.ly/aVuej2
Tags: Allgemein, Recht, Tipps, Webmaster, Foto, Passfoto, Urheberrecht
Abgelegt unter Allgemein, Recht, Tipps, Webmaster | 6 Kommentare »


