Das Recht am eigenen Foto
Erstellt von LuNe am Mittwoch 10. März 2010
Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass man ein eigenes Passfoto, welches man ja im Allgemeinen bei einem Fotografen machen läßt, nicht veröffentlichen darf ohne Zustimmung des Urhebers. Urheber man nicht selbst, sondern eben der Fotograf. Natürlich gilt das nicht nur für ein Passfoto, sondern für alle Fotos, die man von einem Dritten erstellen läßt.
Ich habe mal ein Mustertext dafür erstellt.
Betreff: rechtlich verbindliches Nutzungsrecht
an eigenen Passfotos
Gemäß dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland erteile/n ich/wir
……………………………………………………………..
Herrn Lutz Nelde ein uneingeschränktes, unentgeltliches und unwiderrufliches Nutzungsrecht
für die von ihm am ………. erstellten Passfotos.
……………………………………. …………………………………………….
Datum Unterschrift
update 02.04.2010
Danke für eure Kommentare.
Ich habe gerade eben zum Thema Foto + Urheberrecht einen etwas erweiterten, aber auch interessanten Beitrag gefunden:
Fotorecht für Fotografen (PDF-Datei) Von: RAin Katja Schubert/RAin Cornelia Bauer http://bit.ly/aVuej2
Tags: Allgemein, Recht, Tipps, Webmaster, Foto, Passfoto, Urheberrecht

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kein Kommentar.



Dienstag 16. März 2010 um 18:47
Ich finde es eigentlichen einen Witz, dass ich mein eigenes Passfoto nicht frei verwenden darf. Es müsste grunsätzlich automatisch erteilt werden, wozu bezahle ich denn dafür??
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Donnerstag 25. März 2010 um 16:47
Zitat Jessi ↑:
Sehe ich ganz genauso. Vorallem am EIGENEN Passfoto sollte ich alle Rechte haben. Finde ja den Schutz der Persönlichkeit gut – aber wieso vor sich selbst schützen?
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Freitag 26. März 2010 um 16:28
Da habe ich schon wieder etwas gelernt, denn ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ich den Fotografen fragen muss, ehe ich mein Passfoto ins Netz stelle. Wobei ich nicht wirklich glaube, dass dieser ein Problem damit hat – aber wer weiß auf welche Ideen manche kommen, wenn die Geschäfte einmal nicht mehr so gut laufen. Wobei es schwer sein dürfte, die Bilder online zu finden, wenn sei eingescannt wurden, schließlich stellt sie niemand mit dem Namen des Fotografen ins Internet.
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Mittwoch 31. März 2010 um 20:16
Zitat Jessi ↑:
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Donnerstag 1. April 2010 um 23:04
Es ist eigentlich ganz einfach: Die Fotografen lassen sich jede Art der Nutzung gesondert bezahlen – Pass, Web, Zeitung. Das ist halt der übliche Weg in dem Gewerbe. Man könnte auch argumentieren, dass die Nutzung nur für den Pass dann halt billiger ist als die unlimitierte Nutzung und damit kundenfreundlicher – alles eine Frage des Standpunkts.
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Dienstag 8. Juni 2010 um 10:33
na klar, dass Urheber man nicht selbst, sondern eben der Fotograf!
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