Blog von Lutz Nelde

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Das Recht am eigenen Foto

Erstellt von LuNe am Mittwoch 10. März 2010

Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass man ein eigenes Passfoto, welches man ja im Allgemeinen bei einem Fotografen machen läßt, nicht veröffentlichen darf ohne Zustimmung des Urhebers. Urheber man nicht selbst, sondern eben der Fotograf. Natürlich gilt das nicht nur für ein Passfoto, sondern für alle Fotos, die man von einem Dritten erstellen läßt.

Ich habe mal ein Mustertext dafür erstellt.

Betreff:               rechtlich verbindliches Nutzungsrecht

                            an eigenen Passfotos

 

 

Gemäß dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland erteile/n ich/wir 

……………………………………………………………..

Herrn Lutz Nelde ein uneingeschränktes, unentgeltliches und unwiderrufliches Nutzungsrecht

 

für die von ihm am ………. erstellten Passfotos.

…………………………………….                            …………………………………………….

Datum                                                                                    Unterschrift

 

update 02.04.2010

Danke für eure Kommentare.
Ich habe gerade eben zum Thema Foto + Urheberrecht einen etwas erweiterten, aber auch interessanten Beitrag gefunden:
Fotorecht für Fotografen (PDF-Datei) Von: RAin Katja Schubert/RAin Cornelia Bauer http://bit.ly/aVuej2

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kein Kommentar.

6 Kommentare zu “Das Recht am eigenen Foto”

  1. Jessi sagt:

    Ich finde es eigentlichen einen Witz, dass ich mein eigenes Passfoto nicht frei verwenden darf. Es müsste grunsätzlich automatisch erteilt werden, wozu bezahle ich denn dafür?? :roll:

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  2. Michaela sagt:

    Zitat Jessi :

    Ich finde es eigentlichen einen Witz, dass ich mein eigenes Passfoto nicht frei verwenden darf. Es müsste grunsätzlich automatisch erteilt werden, wozu bezahle ich denn dafür?? :roll:

    Sehe ich ganz genauso. Vorallem am EIGENEN Passfoto sollte ich alle Rechte haben. Finde ja den Schutz der Persönlichkeit gut – aber wieso vor sich selbst schützen?

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  3. David sagt:

    Da habe ich schon wieder etwas gelernt, denn ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ich den Fotografen fragen muss, ehe ich mein Passfoto ins Netz stelle. Wobei ich nicht wirklich glaube, dass dieser ein Problem damit hat – aber wer weiß auf welche Ideen manche kommen, wenn die Geschäfte einmal nicht mehr so gut laufen. Wobei es schwer sein dürfte, die Bilder online zu finden, wenn sei eingescannt wurden, schließlich stellt sie niemand mit dem Namen des Fotografen ins Internet.

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  4. Tobias sagt:

    Zitat Jessi :

    Ich finde es eigentlichen einen Witz, dass ich mein eigenes Passfoto nicht frei verwenden darf. Es müsste grunsätzlich automatisch erteilt werden, wozu bezahle ich denn dafür?? :roll:

    :?: Ich finde das auch irgendwie komisch, weil man ja selber auf dem Bild ist…. :?:

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  5. Robert sagt:

    Es ist eigentlich ganz einfach: Die Fotografen lassen sich jede Art der Nutzung gesondert bezahlen – Pass, Web, Zeitung. Das ist halt der übliche Weg in dem Gewerbe. Man könnte auch argumentieren, dass die Nutzung nur für den Pass dann halt billiger ist als die unlimitierte Nutzung und damit kundenfreundlicher – alles eine Frage des Standpunkts.

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  6. foto sagt:

    na klar, dass Urheber man nicht selbst, sondern eben der Fotograf!

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