BVG beschließt "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen"
Erstellt von LuNe am 28. Februar 2008
Lange und sicher auch mit viel Spannung wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Onlinedurchsuchung erwartet.
Ich finde es ist besser gekommen als zu erwarten war.
Nur unter strengen Auflagen sind solche Onlinedurchsuchungen künftig rechtens.
Ein Richter muss die Online-Razzia genehmigen, zudem ist ein Ermittlungsrichter, Staatsanwalt oder anderer Beamter verpflichtet, bei der Auswertung der kopierten Dateien im Nachhinein, die miterfassten höchstpersönliche Daten herauszufiltern.
Entscheidend wird wirklich sein, wie die Richter mit dem "neuen Grundrecht" umgehen werden.
Ich finde die Bundesrichter haben den Spagat von Staatssicherheit und Privatsphäre gut hin bekommen![]()
Nun noch ein adäquates Urteil zur Datenvorratsspeicherung!
Gibt es da eigentlich schon ein Datum beim BVG?
Tags: Politik, Recht, Bundesverfassungsgericht, Onlinedurchsuchung
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